Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
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Konjunkturpaket II - Weiterbildung während der Kurzarbeit
Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde die Möglichkeit für Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und von Saisonkurzarbeitergeld geschaffen, dass die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden kann.
Voraussetzung ist, dass alle Maßnahmen für die Weiterbildungsförderung nach dem SGBIII zugelassen sind. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person des Arbeitnehmers.
Für geringqualifizierte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss können die Weiterbildungskosten in voller Höhe erstattet werden.
Die Bayerische BauAkademie in Feuchtwangen bietet solche „berücksichtigungsfähigen“ Qualifizierungsmaßnahmen an.
Infos des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen (LBB)
zum Konjunkturpaket II hier zum Download!
Link zu den Informationen zum Konjunkurpaket II
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales!
Und hier geht es zu unserem Kursprogramm.
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