Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
Telefon 09852 9002-0
Telefax 09852 9002-909
MF42 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr - 5 Module
Spezielle Fortbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zum Erhalt der Qualifikation als Berufskraftfahrer
von Mo 13.12. bis Fr 17.12.2010
von Mo 10.01. bis Fr 14.01.2011
inklusive Lernmittel
Aktuell
Modul 1 Eco-Training findet statt am Di 28.09.2010, jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Jetzt anmelden!
Jedes Modul ist einzeln buchbar. Für die Buchung einzelner Module kontaktieren Sie uns bitte über
Tel: 09852/9002-0 oder über Kontakt.
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen, die zukünftig mit dem Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht gewerblich eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung
Die Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer ist auch vor Erwerb der Fahrerlaubnis möglich.
Lehrgangsinhalt
- Modul 1, jeweils montags: Eco – Training, Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren
- Modul 2, jeweils dienstags: Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3, jeweils mittwochs: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4, jeweils donnerstags: Schaltstelle Fahrer
- Modul 5, jeweils freitags: Ladungssicherung: Kenntnisse über die Kräfte während der Fahrt
Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle 5 Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet (§ 3 Ziff. 2). Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Berufskraftfahrer/innen des Güterverkehrs (Kl. C1, C1E, C, CE) müssen die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen haben.
Abweichend hiervon kann – um einen Gleichlauf mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis zu erreichen – nach Verlängerung der Frist die Weiterbildung bis spätestens 09.09.2016 vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Führerscheine, die zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016 zur Verlängerung anstehen. Für andere Führerscheine, die bereits vor 10.09.2014 zur Verlängerung anstehen, ist im Interesse des Gleichlaufs mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ein Abschluss der Weiterbildung zu diesem früheren Zeitpunkt zu empfehlen.
Ausnahmen hierzu finden Sie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Änderungen vorbehalten!
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