Die Baye­rische Bau­Aka­de­mie ist eine Ein­rich­tung des Be­rufs­för­der­ungs­wer­kes des Baye­rischen Bau­ge­wer­bes e.V.
Bayerische BauAkademie
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91555 Feuchtwangen
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Telefax 09852 9002-909

MF42 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr - 5 Module


Spezielle Fortbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zum Erhalt der Qualifikation als Berufskraftfahrer

Dauer
5 Tage
Ort
Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen
Termine


Di 28.09.2010
von   Mo 13.12.    bis   Fr 17.12.2010
von   Mo 10.01.    bis   Fr 14.01.2011
Kosten
Seminarpaket
475,00 €
inklusive Lernmittel
95,00 € je Modul


Aktuell

Modul 1 Eco-Training findet statt am Di 28.09.2010, jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Jetzt anmelden!

Jedes Modul ist einzeln buchbar. Für die Buchung einzelner Module kontaktieren Sie uns bitte über
Tel: 09852/9002-0 oder über Kontakt.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen, die zukünftig mit dem Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht gewerblich eingesetzt werden sollen.

Voraussetzung

Die Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer ist auch vor Erwerb der Fahrerlaubnis möglich.

Lehrgangsinhalt

  • Modul 1, jeweils montags: Eco – Training, Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren
  • Modul 2, jeweils dienstags: Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3, jeweils mittwochs: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4, jeweils donnerstags: Schaltstelle Fahrer
  • Modul 5, jeweils freitags: Ladungssicherung: Kenntnisse über die Kräfte während der Fahrt

Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):

Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle 5 Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet (§ 3 Ziff. 2). Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Berufskraftfahrer/innen des Güterverkehrs (Kl. C1, C1E, C, CE) müssen die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen haben.

Abweichend hiervon kann – um einen Gleichlauf mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis zu erreichen – nach Verlängerung der Frist die Weiterbildung bis spätestens 09.09.2016 vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Führerscheine, die zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016 zur Verlängerung anstehen. Für andere Führerscheine, die bereits vor 10.09.2014 zur Verlängerung anstehen, ist im Interesse des Gleichlaufs mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ein Abschluss der Weiterbildung zu diesem früheren Zeitpunkt zu empfehlen.

Ausnahmen hierzu finden Sie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
 

Änderungen vorbehalten!


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