Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
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Telefax 09852 9002-909
MF42 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr - 5 Module
Spezielle Fortbildung zum Erhalt der Qualifikation als Berufskraftfahrer
von Mo 24.09. bis Fr 28.09.2012
von Mo 17.12. bis Fr 21.12.2012
Zielgruppe
Mitarbeiter, die zukünftig mit dem Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht gewerblich eingesetzt werden sollen und den Führerschein C1/C1E/C oder CE besitzen.
Seminarziel
Durch die Teilnahme an allen 5 Modulen wird Ihre gewerbliche Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre verlängert.
Seminarinhalt
Modul 1, jeweils montags: Eco – Training, Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren
Modul 2, jeweils dienstags: Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3, jeweils mittwochs: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4, jeweils donnerstags: Schaltstelle Fahrer
Modul 5, jeweils freitags: Ladungssicherung: Kenntnisse über die Kräfte während der Fahrt
Jedes Modul ist einzeln buchbar.
Die Kosten pro Modul betragen 95,00 €.
Weitere Termine für die Buchung einzelner Module, u. a. auch samstags, finden Sie hier:
Modul 2: Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle 5 Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet (§ 3 Ziff. 2). Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Berufskraftfahrer/-innen des Güterverkehrs (Kl. C1, C1E, C, CE) müssen die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen haben.
Abweichend hiervon kann – um einen Gleichlauf mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis zu erreichen – nach Verlängerung der Frist die Weiterbildung bis spätestens 09.09.2016 vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Führerscheine, die zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016 zur Verlängerung anstehen. Für andere Führerscheine, die bereits vor 10.09.2014 zur Verlängerung anstehen, ist im Interesse des Gleichlaufs mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ein Abschluss der Weiterbildung zu diesem früheren Zeitpunkt zu empfehlen.
Ausnahmen hierzu finden Sie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Änderungen vorbehalten!
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