Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
Telefon 09852 9002-0
Telefax 09852 9002-909
MF93 Gefahrgutfahrer Fortbildung
Fortbildung zur Auffrischung der ADR-Bescheinigung
Zielgruppe
Gefahrgutfahrer, die ihre ADR-Bescheinigung verlängern wollen
Voraussetzungen
Gültige Fahrerlaubnis für den LKW und gültige ADR-Bescheinigung. Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden. Für die Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum maßgebend.
Lehrgangsziel
Durch die bestandene Abschlussprüfung ist der Teilnehmer berechtigt, Stückguttransporte nach GGVS durchzuführen.
Abschluss
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung (30 Minuten) unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Durch die bestandene Prüfung verlängert sich die ADR-Bescheinigung um 5 Jahre.
Lehrgangsinhalt
Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen:
Allgemeine Vorschriften, Gefahreneigenschaften, Dokumentation, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen/Ausrüstung, Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln, Durchführung der Beförderung entsprechend ADR 2007 mit Abfahrts- und Ladungssicherung am LKW über 3,5 t, Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Unser Tipp
Jede ADR-Bescheinigung ist nur 5 Jahre gültig. Mit einer rechtzeitigen Fortbildung vermeiden Sie den kompletten Verlust der Zulassung.
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