Die Baye­rische Bau­Aka­de­mie ist eine Ein­rich­tung des Be­rufs­för­der­ungs­wer­kes des Baye­rischen Bau­ge­wer­bes e.V.
Bayerische BauAkademie
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Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
Telefon 09852 9002-0
Telefax 09852 9002-909

MH06 Überbetriebliche Ausbildung - Einweisung an kleinen Erdbaumaschinen


Unterweisung an Erdbaumaschinen speziell für Auszubildende

Dauer
5 Tage
Ort
Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen
Termine





von   Mo 27.09.    bis   Fr 01.10.2010
von   Mo 04.10.    bis   Fr 08.10.2010
von   Mo 11.10.    bis   Fr 15.10.2010
von   Mo 18.10.    bis   Fr 22.10.2010
von   Mo 08.11.    bis   Fr 12.11.2010
von   Mo 15.11.    bis   Fr 19.11.2010
Kosten
Abrechnung der Lehgangskosten über die SOKA-Bau Wiesbaden mit Ausbildungsnachweisheft.
Für Übernachtung und Vollverpflegung für die Lehrgangsdauer ist ein Eigenanteil von 40,00 € zu entrichten.
Verpflegungs-/ Übernachtungskosten inkl. gesetzlicher MwSt.


Zielgruppe

Auszubildende im Maurer- und Betonbauer- oder Straßenbauerhandwerks, vorzugsweise 2. Lehrjahr

Voraussetzung

Ausbildungsvertrag nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft.

Ihr Nutzen

Der Einweisungskurs entlastet den Betrieb, weil nur eingewiesene Arbeitnehmer mit der Bedienung von Erdbaumaschinen beauftragt werden dürfen. Die vermittelten Grundkenntnisse können zudem die notwendige Dauer eines späteren Erdbaugeräteführerkurses reduzieren.

Lehrgangsziel

Die Teilnehmer/-innen werden in der Bedienung, Wartung und Pflege von Erdbaugeräten und Baustellenkleingeräten unterwiesen und über die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen unterrichtet.

Lehrgangsinhalt

Aufbau von Mobil- und Raupengeräten, allgemeine Wartungund Pflegearbeiten, Grabgefäße, Hebezeugausrüstung, Anbaugeräte, Wartung und Pflege von Bodenverdichtungsgeräten, Kompressoren und sonstige Kleingeräte, Sicherheitstechnik und Unfallverhütung, praktischer Maschineneinsatz

Zum Thema

Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse für das Bedienen von Förder- und Transportgeräten mit den zugehörigen Sicherheitsregeln ist nach der Ausbildungsverordnung Aufgabe des Ausbildungsbetriebes. In überbetriebichen Ausbildungsstätten ist die Ausbildung zu ergänzen und zu vertiefen.

Anrechnung

Bei erfolgreichem Abschluss wird die Fortbildung bei dem späteren Besuch eines Erdbaugeräteführer-Lehrgangs innerhalb 30 Monaten angerechnet.


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