Die Baye­rische Bau­Aka­de­mie ist eine Ein­rich­tung des Be­rufs­för­der­ungs­wer­kes des Baye­rischen Bau­ge­wer­bes e.V.
Bayerische BauAkademie
Bayerische BauAkademie
Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
Telefon 09852 9002-0
Telefax 09852 9002-909

MH05 Überbetriebliche Ausbildung - Einweisung an Turmdrehkranen


Überbetriebliche Unterweisung an Turmdrehkranen speziell für Auszubildende

Dauer
5 Tage
Ort
Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen
Termine




von   Mo 04.10.    bis   Fr 08.10.2010
von   Mo 11.10.    bis   Fr 15.10.2010
von   Mo 08.11.    bis   Fr 12.11.2010
von   Mo 15.11.    bis   Fr 19.11.2010
von   Mo 29.11.    bis   Fr 03.12.2010
Kosten
Abrechnung der Lehrgangskosten über die SOKA-BAU Wiesbaden mit Ausbildungsnachweisheft.
Im Rahmen des Modellprojekts trägt das Berufsförderungswerk des Bayerischen Baugewerbes e.V.
eventuell entstehende Fehlbeträge.
Für Übernachtung und Vollverpflegung für die Lehrgangsdauer ist ein Eigenanteil von 40,00 € zu entrichten.
Verpflegungs-/ Übernachtungskosten inkl. gesetzlicher MwSt.


Zielgruppe

Auszubildende im Maurer- und Betonbauer- und Zimmererhandwerk, vorzugsweise 2. Lehrjahr

Ihr Nutzen

Der Einweisungskurs entlastet den Betrieb, weil nur eingewiesene Arbeitnehmer mit der Kranbedienung beauftragt werden dürfen. Auf kleineren Baustellen hat dies besondere Bedeutung, da für die dort eingesetzten, meist fern bedienten kleineren Krane kein voll ausgebildeter Kranführer zur Verfügung steht. Die vermittelten Grundkenntnisse können zudem die notwendige Dauer eines späteren Kranführerkurses reduzieren.

Voraussetzung

Ausbildungsvertrag nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft.

Lehrgangsziel

Die Teilnehmer/-innen werden in der Bedienung, Wartung und Pflege von Turmdrehkranen unterwiesen und über die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen unterrichtet.

Lehrgangsinhalt

Bauarten von Turmdrehkranen, Elektroantriebe, Tragmittel, Sicherheitstechnik und Unfallverhütung, Standsicherheit, Lastaufnahme und Anschlagmittel, allgemeine Wartungs- und Pflegearbeiten, praktische Übungen an verschiedenenTurmdrehkranen

Zum Thema

Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse für das Bedienen von Förder- und Transportgeräten mit den zugehörigen Sicherheitsregeln ist nach der Ausbildungsverordnung Aufgabe des Ausbildungsbetriebes. In überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist die Ausbildung zu ergänzen und zu vertiefen.

Anrechnung

Bei erfolgreichem Abschluss wird die Fortbildung bei einem späteren Besuch eines Turmdrehkranführer-Lehrgangs innerhalb von 30 Monaten angerechnet.


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