Die Baye­rische Bau­Aka­de­mie ist eine Ein­rich­tung des Be­rufs­för­der­ungs­wer­kes des Baye­rischen Bau­ge­wer­bes e.V.
Bayerische BauAkademie
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91555 Feuchtwangen
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MF42-1 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr - Modul 1 Eco-Training


Weiterbildung nach BKrFQG

Dauer
1 Tag
Ort
Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen
Termine




Mo 02.07.2012
Mo 09.07.2012
Mo 24.09.2012
Sa 10.11.2012
Mo 17.12.2012
Kosten
Seminarpaket
95,00 €


Zielgruppe

Mitarbeiter, die zukünftig mit dem Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht gewerblich eingesetzt werden sollen und den Führerschein C1/C1E/C oder CE besitzen.

Mitarbeiter, die als Fahrer von Schüttgut- und Kipper eingesetzt werden oder zukünftig eingesetzt werden sollen.

Mitarbeiter, die als Betonmischerfahrer eingesetzt werden oder zukünftig eingesetzt werden sollen.

Seminarinhalt Modul 1: Eco-Training, Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren

Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung; Drehmoment-, Leistungs- und spezifische Verbrauchskurven eines Motors; optimaler Nutzungsbereich der Motordrehzahl; optimaler Drehzahlbereich beim Schalten

Technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, insbes. Zweikreisbremsanlage; Brems- und Dauerbremsanlage; Verhältnis Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung; Bremsanlage im Gefälle; Verhalten bei Defekten

 

Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):

Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle 5 Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet (§ 3 Ziff. 2). Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Berufskraftfahrer des Güterverkehrs (Kl. C1, C1E, C, CE) müssen die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen haben.

Abweichend hiervon kann – um einen Gleichlauf mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis zu erreichen – nach Verlängerung der Frist die Weiterbildung bis spätestens 09.09.2016 vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Führerscheine, die zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016 zur Verlängerung anstehen. Für andere Führerscheine, die bereits vor 10.09.2014 zur Verlängerung anstehen, ist im Interesse des Gleichlaufs mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ein Abschluss der Weiterbildung zu diesem früheren Zeitpunkt zu empfehlen.

Ausnahmen hierzu finden Sie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

Unser Tipp

Durch die Teilnahme an allen 5 Modulen wird Ihre gewerbliche Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre verlängert.

 

Änderungen vorbehalten!


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