Die Baye­rische Bau­Aka­de­mie ist eine Ein­rich­tung des Be­rufs­för­der­ungs­wer­kes des Baye­rischen Bau­ge­wer­bes e.V.
Bayerische BauAkademie
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91555 Feuchtwangen
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MF43 Weiterbildung für Betonmischerfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) - 5 Module


Spezielle Betonmischerfahrer-Fortbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zum Erhalt der Qualifikation als Berufskraftfahrer

Dauer
5 x 1 Tag
Ort
Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen
Termin
von    Mo 09.07.    bis   Fr 13.07.2012
Kosten
Seminarpaket
475,00 €


Zielgruppe

Mitarbeiter, die zukünftig zum Fahren von Betonmischer eingesetzt werden sollen und den Führerschein C1/C1E/C oder CE besitzen.

Seminarziel

Durch die Teilnahme an allen 5 Modulen wird Ihre gewerbliche Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre verlängert. 

Seminarinhalt

Modul 1, jeweils montags: Eco-Training, Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren

Modul 2, jeweils dienstags: Vorschriften für den Güterverkehr

Modul 3, jeweils mittwochs: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4, jeweils donnerstags: Schaltstelle Fahrer

Modul 5, jeweils freitags: Ladungssicherung: Kenntnisse über die Kräfte während der Fahrt

 

Jedes Modul ist einzeln buchbar.

Die Kosten pro Modul betragen 95,00 €.

Weitere Termine für die Buchung einzelner Module, u. a. auch samstags, finden Sie hier:


Modul 1: Eco-Training

Modul 2: Vorschriften für den Güterverkehr

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4: Schaltstelle Fahrer

Modul 5: Ladungssicherung

Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):

Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle 5 Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet (§ 3 Ziff. 2). Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Berufskraftfahrer des Güterverkehrs (Kl. C1, C1E, C, CE) müssen die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen haben.
Abweichend hiervon kann – um einen Gleichlauf mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis zu erreichen –  nach Verlängerung der Frist die Weiterbildung bis spätestens 09.09.2016 vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Führerscheine, die zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016 zur Verlängerung anstehen. Für andere Führerscheine, die bereits vor 10.09.2014 zur Verlängerung anstehen, ist im Interesse des Gleichlaufs mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ein Abschluss der Weiterbildung zu diesem früheren Zeitpunkt zu empfehlen.
Ausnahmen hierzu finden Sie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in der  Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

 

Änderungen vorbehalten!


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