Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
Telefon 09852 9002-0
Telefax 09852 9002-909
MF44 Weiterbildung für Schüttgut- und Kipperfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) - 5 Module
Spezielle Schüttgut- und Kipperfahrer -Fortbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zum Erhalt der Qualifikation als Berufskraftfahrer
inklusive Lernmittel
inkl. Lernmittel, Tagungsgetränke und Mittagessen
zuzügl. Übernachtung in unseren Gästehäusern
sowie Frühstück und Abendessen
Jedes Modul ist einzeln buchbar
Für die Buchung einzelner Module kontaktieren Sie uns bitte über
Tel: 09852/9002-0 oder über Kontakt.
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen, die zukünftig mit dem Führen von Schüttgut- und Kipperfahrer eingesetzt werden sollen
Seminarziel
Durch den Besuch aller 5 Module können Sie Ihre gewerbliche Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre verlängern lassen.
Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle 5 Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet (§ 3 Ziff. 2). Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Berufskraftfahrer des Güterverkehrs (Kl. C1, C1E, C, CE) müssen die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen haben.
Abweichend hiervon kann – um einen Gleichlauf mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis zu erreichen –
nach Verlängerung der Frist die Weiterbildung bis spätestens 09.09.2016 vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Führerscheine, die zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016 zur Verlängerung anstehen. Für andere Führerscheine, die bereits vor 10.09.2014 zur Verlängerung anstehen, ist im Interesse des Gleichlaufs mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ein Abschluss der Weiterbildung zu diesem früheren Zeitpunkt zu empfehlen.
Ausnahmen hierzu finden Sie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in der
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Seminarinhalt
1. Modul: Kostenminimierung
2. Modul: Vorschriften im Straßenverkehr
3. Modul: Fahrsicherheit
4. Modul: Imagepflege und Marktstruktur
5. Modul: Ladungssicherung
jeweils von 07.45 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Die 5 Fortbildungsmodule müssen innerhalb von 5 Jahren absolviert werden.
Änderungen vorbehalten!
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