Die Baye­rische Bau­Aka­de­mie ist eine Ein­rich­tung des Be­rufs­för­der­ungs­wer­kes des Baye­rischen Bau­ge­wer­bes e.V.
Bayerische BauAkademie
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Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
Telefon 09852 9002-0
Telefax 09852 9002-909

MF44 Weiterbildung für Schüttgut- und Kipperfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) - 5 Module


Spezielle Schüttgut- und Kipperfahrer -Fortbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zum Erhalt der Qualifikation als Berufskraftfahrer

Dauer
5 Tage
Ort
Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen
Termin
von   Mo 31.01.    bis   Fr 04.02.2011
Kosten
Seminarpaket
475,00 €
inklusive Lernmittel
Seminarpaket je Modul 95,00 €
inkl. Lernmittel, Tagungsgetränke und Mittagessen
zuzügl. Übernachtung in unseren Gästehäusern
sowie Frühstück und Abendessen


Jedes Modul ist einzeln buchbar
Für die Buchung einzelner Module kontaktieren Sie uns bitte über
Tel: 09852/9002-0 oder über Kontakt.

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, die zukünftig mit dem Führen von Schüttgut- und Kipperfahrer eingesetzt werden sollen

Seminarziel

Durch den Besuch aller 5 Module können Sie Ihre gewerbliche Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre verlängern lassen.

Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):

Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle 5 Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet (§ 3 Ziff. 2). Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Berufskraftfahrer des Güterverkehrs (Kl. C1, C1E, C, CE) müssen die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen haben.

Abweichend hiervon kann – um einen Gleichlauf mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis zu erreichen –
nach Verlängerung der Frist die Weiterbildung bis spätestens 09.09.2016 vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Führerscheine, die zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016 zur Verlängerung anstehen. Für andere Führerscheine, die bereits vor 10.09.2014 zur Verlängerung anstehen, ist im Interesse des Gleichlaufs mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ein Abschluss der Weiterbildung zu diesem früheren Zeitpunkt zu empfehlen.

Ausnahmen hierzu finden Sie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in der
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

Seminarinhalt

1. Modul: Kostenminimierung

2. Modul: Vorschriften im Straßenverkehr

3. Modul: Fahrsicherheit

4. Modul: Imagepflege und Marktstruktur

5. Modul: Ladungssicherung

jeweils von 07.45 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Die 5 Fortbildungsmodule müssen innerhalb von 5 Jahren absolviert werden.

Änderungen vorbehalten!

 


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