Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
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MF43-3 Weiterbildung speziell für Betonmischerfahrer - Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Weiterbildung nach BKrFQG
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als Betonmischerfahrer eingesetzt werden oder zukünftig eingesetzt werden sollen
Seminarinhalt Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle 5 Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet (§ 3 Ziff. 2). Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Berufskraftfahrer des Güterverkehrs (Kl. C1, C1E, C, CE) müssen die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen haben.
Abweichend hiervon kann – um einen Gleichlauf mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis zu erreichen – nach Verlängerung der Frist die Weiterbildung bis spätestens 09.09.2016 vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Führerscheine, die zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016 zur Verlängerung anstehen. Für andere Führerscheine, die bereits vor 10.09.2014 zur Verlängerung anstehen, ist im Interesse des Gleichlaufs mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ein Abschluss der Weiterbildung zu diesem früheren Zeitpunkt zu empfehlen.
Ausnahmen hierzu finden Sie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Unser Tipp
Durch die Teilnahme an allen 5 Modulen wird Ihre gewerbliche Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre verlängert.
Änderungen vorbehalten!
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